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   BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80   

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https://dejure.org/1982,4490
BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80 (https://dejure.org/1982,4490)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1982 - 7 AZR 428/80 (https://dejure.org/1982,4490)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 (https://dejure.org/1982,4490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderungskündigung - Strengere Voraussetzungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderungskündigung; Strengere Voraussetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 633
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung -

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80
    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 1961 - 2 AZR 457/60 - (AP Nr. 13 zu § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung) hat ein Arbeitgeber, der alle seine Arbeitnehmer grundsätzlich nach Tarif bezahlen will, ein dringendes betriebliches Interesse, eine imbewußt und zu Unrecht erfolgte Höhergruppierung auf das tarifgerechte Maß zurückzuführen.

    Die Revision beruft sich aber zu Unrecht auf diese Entscheidung, die durch das nicht veröffentlichte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - bestätigt worden ist, da, wie unter II aufgezeigt, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 MTB II und die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sich nicht decken, so daß die in der Entscheidung vom 19. Oktober 1961, aaO, aufgestellten Grundsätze auch nicht auf den Streitfall angewandt werden können.

  • BAG, 27.05.1981 - 2 AZR 69/79
    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80
    Die Revision beruft sich aber zu Unrecht auf diese Entscheidung, die durch das nicht veröffentlichte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 1981 - 2 AZR 69/79 - bestätigt worden ist, da, wie unter II aufgezeigt, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 MTB II und die Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sich nicht decken, so daß die in der Entscheidung vom 19. Oktober 1961, aaO, aufgestellten Grundsätze auch nicht auf den Streitfall angewandt werden können.

    Während für die soziale Recht fertiglang einer Änderung skündigung aus betriebsbedingten Gründen aber ausreicht, daß dringende betriebliche Erfordernisse die vorgeschlagene Änderung sachlich rechtfertigen und die neuen Arbeitsbedingungen dem Arbeitnehmer zumutbar sind (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter IV 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. Mai 1981, aaO, unter III 1 der Gründe; KR-Rost, § 2 KSchG Rz 955 Hueck, KSchG, 10. Aufl. 1980, § 2 Rz 17), ist eine Änderungskündigung nach § 60 Abs. 2 MTB II erst zulässig, wenn die dringenden dienstlichen oder betrieblichen Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Vertragsbedingungen nachweisbar unmöglich machen.

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80
    Während für die soziale Recht fertiglang einer Änderung skündigung aus betriebsbedingten Gründen aber ausreicht, daß dringende betriebliche Erfordernisse die vorgeschlagene Änderung sachlich rechtfertigen und die neuen Arbeitsbedingungen dem Arbeitnehmer zumutbar sind (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter IV 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. Mai 1981, aaO, unter III 1 der Gründe; KR-Rost, § 2 KSchG Rz 955 Hueck, KSchG, 10. Aufl. 1980, § 2 Rz 17), ist eine Änderungskündigung nach § 60 Abs. 2 MTB II erst zulässig, wenn die dringenden dienstlichen oder betrieblichen Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Vertragsbedingungen nachweisbar unmöglich machen.
  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80
    Für die Zulässigkeit einer Änderungskündigung nach § 60 Abs. 2 MTB II ist daher auch nicht wie bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung maßgeblich auf das Änderungsangebot des Arbeitgebers abzustellen (vgl. BAG 25, 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung), sondern - insoweit ähnlich wie für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Beendigungskündigtang nach § 1 Abs. 2 KSchG erforderlich (vgl. Hueck, aaO, § 1 Rz 101) - es muß infolge dringender betrieblicher Erfordernisse der Arbeitsplatz in seiner bisherigen Ausgestaltung weggefallen oder ein Bedürfnis für die bisher von dem Arbeitnehmer ausgeühte Tätigkeit nicht mehr vorhanden sein, und es darf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit zu den bisherigen Vertragsbedingungen nicht bestehen.
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 4/80
    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80
    Zu den - im Vergleich zu § 1 Abs. 2, § 2 KSchG strengeren - Voraussetzungen für eine Änderungs kündigung nach § 60 Abs. 2 MTB II. 7 AZR 4-28/80 5 Sa 380/78 München Verkündet am 13- Oktober 1982 Zeuner, .
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Mit dem Begriff "nicht möglich" in § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 BAT ist keine objektive Unmöglichkeit im Sinne des § 306 BGB gemeint (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; ebenso für die gleichlautende Vorschrift des § 60 MTB II: BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 MTB II), die von Satz 1 abweichend gewählten Worte "dienstliche Gründe" erscheinen in Satz 2 jedenfalls aber nicht als Unterfall der dringenden betrieblichen Erfordernisse, sie müssen daher als eine weitere Voraussetzung mit eigener Qualität angesehen werden, so daß sie auch bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Vertragsbedingungen zwingend ausschließen (Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Juni 1991, § 55 Rz 22; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Juli 1987, § 55 Anm. 5; Crisolli/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst' Stand Januar 1991, § 55 BAT Rz 18; PK-BAT/Schmalz, § 55 Rz 4).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen reicht es aus, wenn dringende betriebliche Erfordernisse die vorgeschlagene Änderung sachlich rechtfertigen und die neuen Bedingungen dem Arbeitnehmer zumutbar sind (vgl. Urteil des Siebten Senats vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 Abs. 2 MTB II, zu III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Vielmehr kann auch der öffentliche Arbeitgeber nicht für verpflichtet erachtet werden, Arbeitsplätze aufrechtzuerhalten, für die ein betriebliches Bedürfnis nicht mehr besteht (so für die hinsichtlich der Voraussetzungen - nicht auch hinsichtlich ihres Umfangs - gleiche Änderungskündigung eines unkündbaren Arbeiters nach § 60 Abs. 2 MTB II Urteil des Siebten Senats vom 13. Oktober 1982, aaO).

  • LAG Köln, 17.03.1995 - 13 Sa 1247/94

    Eingruppierung; Rückgruppierung; Vergütungsgruppe; Öffentlicher Dienst;

    In einer Entscheidung des 7. Senats war eine Klage gegen eine Änderungskündigung, mit der eine irrtümliche Höhergruppierung rückgängig gemacht werden sollte, sogar erfolgreich, was kaum denkbar ist, wenn eine einseitige Lossagung durch den öffentlichen Arbeitgeber zum gleichen Ziel geführt hätte, das mit der Änderungskündigung beabsichtigt war (BAG, Urteil vom 13.10.1982 - 7 AZR 428/80 -, AP Nr. 1 zu § 60 MTB II).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    f) Nach der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung des Zweiten und des Siebten Senates des Bundesarbeitsgerichts müssen die Änderungen der bisherigen Arbeitsbedingungen bei einer Änderungskündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt und darüber hinaus die vorgeschlagenen Vertragsänderungen vom Arbeitnehmer billigerweise hinzunehmen sein (Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 MTB II; Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I, 7 a Nr. 8; ebenso Brill, a.a.O., S. 238; ähnlich; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).
  • LAG München, 29.10.1987 - 6 (7) Sa 816/86

    Unzulässigkeit eines Auflösungsantrags im Rechtsstreit über die soziale

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  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 449/81
    Diese tarifvertraglichen Voraussetzungen, die strengere Anforderungen an die Wirksamkeit einer Änderungskündigung als § 1 Abs. 2, S 2 KSchG stellen (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 unter II der Gründe, teilweise zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) sind vorliegend erfüllt.
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